PSAgA richtig benutzen: Auffanggurt, Ösen und Freiraum

Ein Auffanggurt schützt nur, wenn er richtig benutzt wird: an der richtigen Öse eingehängt, mit dem passenden Verbindungsmittel und mit genug freiem Raum nach unten. Dieser Beitrag fasst zusammen, was die DGUV Regel 112-198 zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vorgibt – mit einem Rechner für den erforderlichen Freiraum.

Auf einen Blick

  • Nur an der Auffangöse sichern – sie ist mit einem großen „A“ gekennzeichnet. Seitliche Halteösen sind nicht zum Auffangen da.
  • Freiraum prüfen: Auffangstrecke plus 1 m Sicherheitsabstand müssen unter dem Standplatz frei sein.
  • Verbindungsmittel nie knoten, kürzen oder verlängern.
  • Vor jeder Benutzung auf sichtbare Mängel prüfen. Nach einem Sturz nicht weiterbenutzen.
  • Rettung planen: Bewegungsloses Hängen im Gurt darf nicht länger als ca. 20 Minuten dauern.

Freiraum-Rechner für Auffangsysteme mit Falldämpfer

Rechenweg nach DGUV Regel 112-198, Abschnitt 7.3: Auffangstrecke (Fallstrecke + Aufreißlänge) + 1 m Sicherheitsabstand. Die Beispielwerte in den Feldern sind Platzhalter. Verbindlich ist immer die Angabe in der Gebrauchsanleitung des Herstellers.

An welcher Öse wird der Auffanggurt eingehängt?

An der Auffangöse – erkennbar am Großbuchstaben „A“. Auffanggurte nach DIN EN 361 haben eine hintere und/oder vordere Auffangöse, die über dem Körperschwerpunkt liegt. Welche Öse wofür gedacht ist:

Öse Wofür Wichtig
Hintere Auffangöse (A) Anschlagpunkt oberhalb oder hinter der Person Nach dem Auffangen ist eine ungünstigere Hängeposition anzunehmen.
Vordere Auffangöse (A) Anschlagpunkt oberhalb oder vor der Person Das Verletzungsrisiko durch den Karabinerhaken ist höher. Besteht sie aus zwei Gurtschlaufen, dürfen diese nur gemeinsam benutzt werden.
Seitliche Halteösen Haltesysteme und Arbeitsplatzpositionierung Nicht für Auffangfunktionen geeignet.
Steigschutzöse (Bauchgurt) Ausschließlich für mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung (Steigschutz) Höhensicherungsgeräte oder Verbindungsmittel mit Falldämpfer hier nicht befestigen – große Verletzungsgefahr für die Wirbelsäule.
Drei Auffanggurte nach EN 361 aus unserem Sortiment – mit unterschiedlicher Ösenausstattung.

Wie viel Freiraum muss unter mir sein?

Die Auffangstrecke plus ein Meter Sicherheitsabstand. Damit ein Auffangsystem funktioniert, ohne dass die Person auf den Boden oder auf Bauteile prallt, braucht es eine ausreichende lichte Höhe unterhalb des Standplatzes. Für Systeme mit Falldämpfer beschreibt die DGUV Regel 112-198 den Rechenweg: Auffangstrecke (zum Beispiel Fallstrecke und Aufreißlänge des Falldämpfers) plus 1 m. Der Sicherheitsabstand berücksichtigt unter anderem, dass sich die Auffangöse am Gurt verschiebt und das Gurtmaterial sich dehnt.

Erforderlicher Freiraum unter dem StandplatzStandplatzBoden oder HindernisFallstrecke+ Aufreißlänge Falldämpfer+ 1 m SicherheitsabstandFreiraumSchema nach DGUV Regel 112-198, Abschnitt 7.3 – nicht maßstäblich
Die genauen Werte stehen in der Gebrauchsanleitung des Herstellers.

Zwei Punkte werden in der Praxis oft übersehen. Erstens: Die verfügbare lichte Höhe kann sich ändern, etwa wenn unter dem Arbeitsplatz Material gelagert oder ein Fahrzeug abgestellt wird. Zweitens: Liegt der Anschlagpunkt nicht über der Person, sondern in Standplatzebene, kann die Ausrüstung beim Auffangen über eine Kante laufen. Dafür müssen ausdrücklich geeignete Bestandteile ausgewählt werden. Ab welcher Höhe überhaupt gesichert werden muss, erklärt der Beitrag Ab welcher Höhe ist PSA gegen Absturz nötig?

Was gilt für Verbindungsmittel?

Nicht knoten, nicht kürzen, nicht verlängern. Die Regel nennt außerdem:

  • Verbindungsmittel mit Längeneinstellung sind zu bevorzugen, weil sie Schlaffseil vermeiden und die Sturzstrecke verringern.
  • Bei Gurten mit Rückenösenverlängerung darf die zulässige Gesamtlänge des Auffangsystems nicht überschritten werden – zum Beispiel 2 m bei einem Verbindungsmittel mit Falldämpfer.
  • Bei zweisträngigen Verbindungsmitteln gehört der Falldämpfer immer an die Auffangöse. Beim Umsetzen bleibt ein Strang immer angeschlagen. Der freie Strang wird in eine Fixieröse gehängt, nicht in eine Halteöse oder ein anderes tragendes Teil.
  • In Rückhaltesystemen darf das Verbindungsmittel nur so lang sein, dass die nächste Absturzkante nicht erreicht werden kann.
  • Den Anschlagpunkt nicht übersteigen.

Welche Anschlagpunkte geeignet sind, steht im Ratgeber Anschlagpunkte für PSA gegen Absturz.

Was schadet der Ausrüstung?

Chemikalien, Funken, Hitze, Kälte und scharfe Kanten. Nach der DGUV Regel 112-198 darf PSAgA keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen:

  • aggressive Stoffe wie Säuren, Laugen, Lösemittel, Lötwasser, Öle und Putzmittel
  • Funkenflug
  • höhere Temperaturen bei Textilfasern (im Allgemeinen ab 60 °C)
  • tiefere Temperaturen bei Kunststoffteilen (im Allgemeinen ab −10 °C)

Gurtbänder dürfen nicht mit lösemittelhaltigen Stiften beschriftet werden. Verbindungsmittel und die Seile von Höhensicherungsgeräten dürfen nicht über scharfe Kanten laufen. Und: PSAgA ist nur zur Sicherung von Personen da, nicht zum Anschlagen von Lasten.

Was tun vor der Benutzung und nach einem Sturz?

Vorher prüfen, nachher aussondern. Vor jeder Benutzung ist die Ausrüstung auf augenscheinliche Mängel zu prüfen (Sicht- und Funktionsprüfung). Beschädigte oder durch einen Sturz beanspruchte PSAgA ist der Benutzung zu entziehen, bis eine sachkundige Person der weiteren Benutzung zugestimmt hat. Wie die regelmäßige Prüfung abläuft, steht im Beitrag PSA gegen Absturz: Prüfung, Checkliste und Pflichten.

Wie lange darf man im Gurt hängen?

Bewegungslos nicht länger als ca. 20 Minuten. Durch das Hängen im Auffanggurt können Gesundheitsgefahren auftreten (Hängetrauma). Die Regel verlangt deshalb ein funktionierendes Rettungskonzept, bevor die Arbeit beginnt. Zur Hängeentlastung nach einem Sturz gibt es Zubehör wie das MAS Traumaband Typ 2, das die Beingurte entlastet – es ersetzt die Rettung nicht.

Häufige Fragen

An welcher Öse hänge ich den Auffanggurt ein?

An der Auffangöse, die mit einem großen „A“ gekennzeichnet ist. Je nach Gurt sitzt sie am Rücken, vor der Brust oder an beiden Stellen.

Darf ich mich an der seitlichen Halteöse gegen Absturz sichern?

Nein. Halteösen sind für Haltesysteme und zur Arbeitsplatzpositionierung bestimmt und dürfen nicht für Auffangfunktionen benutzt werden.

Wie viel Platz muss unter mir frei sein?

Bei Auffangsystemen mit Falldämpfer die Auffangstrecke (Fallstrecke plus Aufreißlänge des Falldämpfers) plus 1 m Sicherheitsabstand. Die genauen Werte stehen in der Gebrauchsanleitung des Herstellers.

Darf ich ein Verbindungsmittel verlängern oder verknoten?

Nein. Verbindungsmittel dürfen nicht durch Knoten befestigt, gekürzt oder verlängert werden.

Wie lange darf eine Person nach einem Sturz im Gurt hängen?

Bewegungsloses Hängen im Auffanggurt darf nicht länger als ca. 20 Minuten dauern. Deshalb muss vor Arbeitsbeginn ein Rettungskonzept feststehen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung, keine Unterweisung mit Übungen und nicht die Gebrauchsanleitung des Herstellers.

Auffanggurte, Verbindungsmittel und komplette Sets findest du in der Kategorie PSA gegen Absturz. Fragen zur Zusammenstellung eines Systems? Schreib an info@seculiq.de – Tom Zentgraf ist Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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