Ab welcher Höhe ist PSA gegen Absturz nötig? Absturzhöhen nach ASR A2.1
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Viele Betriebe fragen sich: Ab welcher Absturzhöhe brauche ich eigentlich PSA gegen Absturz? Die kurze Antwort: Eine pauschale Höhengrenze für die persönliche Schutzausrüstung gibt es nicht. Die Technische Regel ASR A2.1 legt fest, ab welcher Höhe eine Absturzgefährdung besteht und welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge zu treffen sind – die PSA gegen Absturz (PSAgA) steht dabei an dritter Stelle. Dieser Ratgeber fasst die Regeln für Betriebe und Baustellen verständlich zusammen.
Auf einen Blick – für die Praxis
- Eine Absturzgefährdung liegt bei mehr als 1,0 m Absturzhöhe vor. Zwischen 0,2 m und 1,0 m entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.
- Auf Baustellen müssen Absturzsicherungen bei mehr als 1,0 m (Treppen, Wandöffnungen, Verkehrswege) bzw. mehr als 2,0 m (übrige Arbeitsplätze) vorhanden sein – über Wasser oder Stoffen, in denen man versinken kann, unabhängig von der Höhe.
- Reihenfolge: erst Absturzsicherung (z. B. Geländer), dann Auffangeinrichtung (z. B. Netz, Gerüst), erst danach PSAgA.
- PSAgA setzt eine geeignete Anschlageinrichtung und eine Unterweisung inklusive Rettungsmaßnahmen voraus.
Ab welcher Höhe besteht Absturzgefahr?
Nach ASR A2.1 liegt eine Gefährdung durch Absturz bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor. Die Absturzhöhe ist der senkrechte Höhenunterschied zwischen der Standfläche bzw. der Absturzkante und der darunterliegenden, ausreichend großen und tragfähigen Fläche. Liegt ein Arbeitsplatz oder Verkehrsweg 0,2 m bis 1,0 m über der angrenzenden Fläche, besteht die Gefahr des Abrutschens oder des Versinkens in Stoffen, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Bei der Beurteilung sind unter anderem die Absturzhöhe, die Art und Dauer der Tätigkeit, der Abstand zur Absturzkante, die Beschaffenheit der Standfläche und der tiefer gelegenen Fläche sowie Witterung und Sichtverhältnisse zu berücksichtigen.
Welche Höhengrenzen gelten auf Baustellen?
Auf Baustellen nennt die ASR A2.1 (Punkt 8.2) konkrete Schwellen, ab denen Absturzsicherungen vorhanden sein müssen:
| Situation | Absturzsicherung erforderlich |
|---|---|
| Arbeitsplätze und Verkehrswege am oder über Wasser bzw. Stoffen, in denen man versinken kann | unabhängig von der Absturzhöhe |
| Freiliegende Treppenläufe und -absätze, Wandöffnungen, alle übrigen Verkehrswege auf Baustellen | ab mehr als 1,00 m |
| Alle übrigen Arbeitsplätze auf Baustellen | ab mehr als 2,00 m |
Als Auffangeinrichtungen sind beim Einsatz von Fanggerüsten oder Arbeitsplattformnetzen Absturzhöhen in die Auffangeinrichtung bis 2,00 m zulässig, beim Einsatz von Schutznetzen bis 3,00 m. Für Arbeitsplätze auf Dach- und Geschossdecken mit bis zu 22,5° Neigung und nicht mehr als 50 m² Grundfläche kann bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m eine Schutzvorrichtung entbehrlich sein – aber nur, wenn die Arbeiten von fachlich qualifizierten, körperlich geeigneten und besonders unterwiesenen Beschäftigten ausgeführt werden und die Absturzkante deutlich erkennbar ist.
Wie ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen?
Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Maßnahmen. Die ASR A2.1 (Punkt 4.2) nennt diese Reihenfolge:
- Absturzsicherungen – zwangsläufig wirksame Einrichtungen, die einen Absturz auch ohne Mitwirken der Beschäftigten verhindern, z. B. Umwehrung (Geländer, Brüstung) oder Abdeckung.
- Auffangeinrichtungen – wenn sich Absturzsicherungen aus betriebstechnischen Gründen nicht verwenden lassen, z. B. Schutznetz, Schutzwand oder Schutzgerüst.
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) – wenn weder Absturzsicherung noch Auffangeinrichtung möglich sind.
Nur in begründeten Einzelfällen darf sogar auf PSAgA verzichtet werden – etwa bei Szenenflächen von Bühnen –, und zwar nur unter strengen Bedingungen: fachlich qualifizierte und körperlich geeignete Beschäftigte, eine besondere Unterweisung und eine deutlich erkennbare Absturzkante.
Wann ist PSA gegen Absturz Pflicht?
PSAgA ist immer dann das Mittel der Wahl, wenn sich keine Absturzsicherung und keine Auffangeinrichtung einrichten lassen – zum Beispiel bei kurzfristigen Arbeiten auf einem Dach ohne Seitenschutz oder an Anlagen, an denen ein Geländer die Arbeit unmöglich machen würde. Welche PSAgA geeignet ist, muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Voraussetzungen laut ASR A2.1:
- Es sind geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden.
- Die Beschäftigten sind in der Benutzung der PSAgA eingewiesen.
- Sie sind über die erforderlichen Rettungsmaßnahmen unterwiesen, z. B. über den Auffangvorgang.
Details zu Prüfung, Rettungskonzept und Pflichten des Arbeitgebers findest du in unserem Ratgeber PSA gegen Absturz: Prüfung, Checkliste & Pflichten. Wenn du dir unsicher bist, welche Ausrüstung zu deiner Tätigkeit passt, hilft der PSA-Checker; unsere PSAgA-Produkte von MAS Safety findest du in der Kategorie PSA gegen Absturz.
Wie hoch muss ein Geländer sein?
Umwehrungen müssen nach ASR A2.1 (Punkt 5.1) mindestens 1,00 m hoch sein. Bei Brüstungen darf die Höhe auf 0,80 m verringert werden, wenn die Brüstung mindestens 0,20 m tief ist. Bei mehr als 12 m Absturzhöhe sind mindestens 1,10 m nötig. Auf Baustellen beträgt die Mindesthöhe 1,00 m (bei Systembauteilen sind 950 mm zulässig) und die Fußleiste muss mindestens 0,15 m hoch sein.
Was ist der Gefahrenbereich Absturz?
Arbeitsplätze und Verkehrswege mit mehr als 2,0 m Abstand zur Absturzkante liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, etwa Ketten oder Seile und gut sichtbare Kennzeichnung, gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Häufige Fragen zur Absturzhöhe und PSA gegen Absturz
Ab welcher Höhe ist PSA gegen Absturz Pflicht?
Es gibt keine feste Höhengrenze nur für PSAgA. Eine Absturzgefährdung besteht ab mehr als 1,0 m Absturzhöhe; auf Baustellen sind Absturzsicherungen bei mehr als 1,0 m bzw. 2,0 m nötig. PSAgA kommt erst zum Einsatz, wenn Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen nicht möglich sind.
Brauche ich ab 2 m immer einen Auffanggurt?
Nein. Ab mehr als 2,0 m Absturzhöhe sind auf Baustellen zunächst Absturzsicherungen wie Geländer vorgeschrieben. Ein Auffanggurt ist nur dann die richtige Lösung, wenn solche Maßnahmen nicht umsetzbar sind und eine geeignete Anschlageinrichtung vorhanden ist.
Wie hoch muss ein Geländer gegen Absturz sein?
Mindestens 1,00 m; bei Brüstungen mit mindestens 0,20 m Tiefe 0,80 m; bei mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m. Auf Baustellen 1,00 m (Systembauteile 950 mm) mit Fußleisten von mindestens 0,15 m.
Darf ich auf dem Dach ohne Absturzsicherung arbeiten?
Nur ausnahmsweise: Auf Baustellen bei Dach- und Geschossdecken bis 22,5° Neigung und höchstens 50 m² Grundfläche bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m, wenn die Beschäftigten qualifiziert, körperlich geeignet und besonders unterwiesen sind und die Absturzkante erkennbar ist.
Was ist eine Absturzkante?
Die Kante, über die Beschäftigte abstürzen können – zum Beispiel die Kante zu einer mehr als 60° geneigten Fläche oder der Übergang von einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche.
Quellen
- BAuA: Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ (Ausgabe November 2012, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 245; Punkte 3, 4.1, 4.2, 5.1, 5.4, 8.2)
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt die Regelungen der ASR A2.1 verständlich wieder und ersetzt weder den Regeltext noch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Fragen zu deiner Situation? Schreib mir an info@seculiq.de – ich bin selbst Fachkraft für Arbeitssicherheit.