PSA im Betrieb: Unterweisung, Prüfung und Nachweise – diese Fristen gelten

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu kaufen ist der einfache Teil. Die Pflichten dahinter machen die Arbeit: auswählen, unterweisen, regelmäßig prüfen und alles nachweisen können. Dieser Ratgeber zeigt, welche Fristen und Nachweise die DGUV Vorschrift 1, die DGUV Regel 112-198 (PSA gegen Absturz) und die PSA-Benutzungsverordnung verlangen – und wie du sie im Betrieb im Blick behältst, ohne Zettelwirtschaft.

Auf einen Blick – für die Praxis

  • Unterweisen: vor der ersten Benutzung, nach Bedarf, mindestens einmal jährlich – und dokumentieren.
  • Sichtprüfung: PSA gegen Absturz wird vor jeder Benutzung vom Benutzer geprüft.
  • Sachkundigenprüfung: PSA gegen Absturz mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person.
  • Erste Hilfe: Jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren; die Unterlagen fünf Jahre lang verfügbar halten.
  • Nachweise: Prüfungen, Wartung und Instandsetzung der Ausrüstung dokumentieren.

Welche Pflichten gelten für PSA im Betrieb?

Pflicht Was verlangt wird Quelle
Gefährdungsbeurteilung Ergebnis, festgelegte Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung sind zu dokumentieren DGUV Vorschrift 1, § 3 Abs. 3
PSA bereitstellen PSA muss der EU-Verordnung 2016/425 entsprechen, für die Arbeitsplatzbedingungen geeignet sein und passen; Wartung, Reparatur und Lagerung sichern den einwandfreien und hygienischen Zustand PSA-BV, § 2
Unterweisung Unterweisung zu Gefährdungen und Maßnahmen; erforderlichenfalls wiederholen, mindestens aber einmal jährlich; muss dokumentiert werden DGUV Vorschrift 1, § 4 Abs. 1
Benutzung der PSA Unterweisung, wie die PSA sicherheitsgerecht benutzt wird; Informationen zur Benutzung in verständlicher Form und Sprache bereithalten PSA-BV, § 3
Erste Hilfe Jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren, Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar halten, vertraulich behandeln DGUV Vorschrift 1, § 24 Abs. 6

Wie oft muss PSA gegen Absturz unterwiesen und geprüft werden?

Für PSA gegen Absturz (PSAgA) nennt die DGUV Regel 112-198 konkrete Fristen:

  • Unterweisung (Abschnitt 9.2): vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate. Sie umfasst mindestens die besonderen Anforderungen der Ausrüstung, die Inhalte der Betriebsanweisung, die bestimmungsgemäße Benutzung nach Herstellerangaben, das richtige Anschlagen, die ordnungsgemäße Aufbewahrung und das Erkennen von Schäden.
  • Sichtprüfung (Abschnitt 10.3.1): Benutzer prüfen die PSAgA vor jeder Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreies Funktionieren. Mängel sind dem Verantwortlichen zu melden, die Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich mit mangelhafter Ausrüstung sind einzustellen.
  • Prüfung durch eine sachkundige Person (Abschnitt 10.3.2): nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung. Als sachkundig gelten Personen mit ausreichenden Kenntnissen auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz, die die Ausrüstung beurteilen können; die Anforderungen erfüllt, wer einen Lehrgang nach DGUV Grundsatz 312-906 erfolgreich abgeschlossen hat.
  • Dokumentation (Abschnitt 10.4): Die regelmäßigen Überprüfungen, Wartungen und Instandsetzungen sind zu dokumentieren. Es wird empfohlen, das letzte Prüfdatum oder das nächste Prüfdatum auf der Ausrüstung kenntlich zu machen. Ein Muster für die Dokumentation steht im Anhang 3 der Regel.

Die Details zur Prüfung und zum Rettungskonzept erklärt unser Ratgeber PSA gegen Absturz: Prüfung, Checkliste & Pflichten; die Anforderungen an Anschlageinrichtungen findest du unter Anschlagpunkte nach EN 795.

Fristen digital im Blick behalten: SECULIQ

Transparenz: SECULIQ ist die Software-Plattform desselben Inhabers wie dieser Shop (Tom Zentgraf) – das ist also unser eigenes Angebot.

Wer mehrere Mitarbeitende, Standorte oder Betriebsmittel hat, verliert mit Excel-Listen und Papierordnern schnell den Überblick. Die SECULIQ Plattform ist eine Cloud-Software für Arbeitssicherheit und Compliance. Folgende Funktionen sind für die Pflichten aus diesem Ratgeber relevant:

  • Unterweisungen: Unterweisungen je Mitarbeitende mit Datum und Ablauf erfassen, fällige Wiederholungen im Blick behalten und rechtzeitig vor Ablauf des Intervalls erinnert werden; Stand als PDF ausgeben; neue Mitarbeitende per CSV- oder Excel-Import anlegen.
  • Prüffristen & UVV: Prüffristen für Betriebsmittel wie Stapler, Krane und Hebebühnen zentral verwalten, mit Erinnerung vor Fristablauf, zuständiger Person und dokumentierter Prüfung (wer, wann, mit welchem Ergebnis).
  • Unfälle & Verbandbuch: Arbeitsunfälle und Erste-Hilfe-Maßnahmen digital erfassen, mit Hergang, Verletzung, Maßnahmen und Zeugen; Erinnerung an die Prüfung der BG-Meldepflicht.
  • Gefährdungsbeurteilung: strukturierte Erfassung mit Risikomatrix und PDF-Export.

Tarife, Funktionsumfang und Testmöglichkeit stehen auf seculiq.de. Wichtig: Software ersetzt nicht die Pflicht selbst. Welche Fristen gelten und wer prüfen darf, bestimmen die genannten Vorschriften; die Plattform hilft, sie einzuhalten und nachzuweisen.

Und die passende Ausrüstung?

Die Ausrüstung selbst bekommst du hier im Shop: PSA gegen Absturz, Handschutz, Erste Hilfe und Augenschutz. Welche PSA zu welcher Tätigkeit passt, zeigt der PSA-Checker. Wie du die Unterweisung an der Ausrüstung selbst aufhängst, erklärt unser Ratgeber zur richtigen Benutzung von PSAgA.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Unterweisung zur PSA wiederholt werden?

Nach DGUV Vorschrift 1, § 4 muss die Unterweisung erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich, und sie muss dokumentiert werden. Für PSA gegen Absturz nennt die DGUV Regel 112-198 zusätzlich: vor der ersten Benutzung, nach Bedarf, mindestens alle 12 Monate.

Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?

Vor jeder Benutzung per Sichtprüfung durch den Benutzer und durch eine sachkundige Person nach Bedarf, mindestens alle 12 Monate, entsprechend den Herstellerangaben (DGUV Regel 112-198, Abschnitt 10.3).

Wer ist eine sachkundige Person für PSA gegen Absturz?

Eine Person mit ausreichenden Kenntnissen auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz und ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung. Die Anforderungen erfüllt, wer einen Lehrgang nach DGUV Grundsatz 312-906 erfolgreich abgeschlossen hat und eine Bescheinigung erhält. Für manche Geräte, etwa Höhensicherungsgeräte, verlangt der Hersteller eine zusätzliche Autorisierung oder Qualifizierung.

Wie lange müssen Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert aufbewahrt werden?

Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren; die Dokumentation muss fünf Jahre lang verfügbar gehalten und vertraulich behandelt werden (DGUV Vorschrift 1, § 24 Abs. 6).

Was muss der Arbeitgeber bei der PSA-Bereitstellung beachten?

Die PSA muss der Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen, für die Arbeitsplatzbedingungen geeignet sein und passen. Wartung, Reparatur und Lagerung sind so zu sichern, dass die Ausrüstung einwandfrei funktioniert und hygienisch einwandfrei ist (PSA-BV, § 2).

Quellen

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt die genannten Vorschriften zusammenfassend wieder und ersetzt weder den Regeltext noch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung oder Rechtsberatung. Fragen? info@seculiq.de – ich bin selbst Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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