DGUV Vorschrift 1 Neufassung 2026: Was ändert sich bei der PSA-Beschaffung?

Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 1 ändert sich 2026 einiges bei der Beschaffung und Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Betrieb – unabhängig davon, ob es um Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Atemschutz oder Absturzsicherung geht. Dieser Ratgeber richtet sich sowohl an Handwerker, die wissen wollen, was sich für sie ändert, als auch an Sicherheitsbeauftragte und Einkäufer, die die neuen Pflichten korrekt umsetzen müssen.

Auf einen Blick – für die Praxis

  • PSA muss künftig individuell passen – zu große oder zu kleine Ausrüstung erfüllt die Vorschrift nicht mehr.
  • Beschäftigte müssen aktiv in die Auswahl einbezogen werden, PSA muss in ausreichenden Größen und Ausführungen verfügbar sein.
  • Die Kosten für PSA dürfen nicht auf Beschäftigte umgelegt werden – das gilt auch für Wartung, Reinigung, Prüfung und Ersatz.
  • Bei Atemschutz, Absturzsicherung und Chemikalienschutz reicht eine rein theoretische Unterweisung nicht mehr – praktische Übung ist Pflicht und muss dokumentiert werden.
  • Digitale Unterweisungen (E-Learning) sind offiziell als gleichwertig anerkannt, aber nur für den theoretischen Teil – praktische Übungen bleiben Präsenzpflicht.

Die folgenden Abschnitte gehen im Detail auf die einzelnen Änderungen ein.

Individuelle Passform: PSA "von der Stange" reicht nicht mehr

Die Neufassung stellt klar: PSA muss individuell passen. Das bedeutet konkret, dass Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass Schutzausrüstung in ausreichenden Größen und Ausführungen bereitsteht – und dass Beschäftigte aktiv in die Auswahl einbezogen werden, statt nur eine Standardgröße zugeteilt zu bekommen. Zu große oder zu kleine PSA – etwa ein Auffanggurt, der nicht richtig sitzt, oder Schnittschutzhandschuhe in falscher Größe – erfüllt die Anforderungen der Vorschrift nicht, selbst wenn das Produkt selbst normgerecht zertifiziert ist.

Kostenübernahme: eindeutig geregelt

Die Neufassung stellt unmissverständlich klar, dass die Kosten für PSA nicht auf Beschäftigte umgelegt werden dürfen. Das umfasst nicht nur die Anschaffung, sondern auch Wartung, Reinigung, Prüfung und Ersatz der Ausrüstung während der gesamten Nutzungsdauer.

Praktische Übung wird für bestimmte PSA-Kategorien Pflicht

Eine der praxisrelevantesten Änderungen betrifft die Unterweisung: Die bloße Aushändigung der PSA und eine rein theoretische Erklärung genügen nicht mehr. Besonders bei folgender Ausrüstung ist jetzt eine praktische Übung mit nachweisbarer Kompetenzprüfung erforderlich:

  • Atemschutzgeräte (z. B. Masken, siehe unser Atemschutz-Ratgeber zu FFP2/FFP3)
  • PSA gegen Absturz (Auffanggürte, Verbindungsmittel – siehe unser Ratgeber zu PSA gegen Absturz)
  • Chemikalienschutzanzüge

Beschäftigte müssen die korrekte Anwendung tatsächlich demonstrieren, nicht nur theoretisch verstehen – und das muss dokumentiert und überprüfbar sein.

Digitale Unterweisung: anerkannt, aber mit klarer Grenze

Positiv für Betriebe: E-Learning-Formate gelten jetzt offiziell als gleichwertig zur Präsenzunterweisung, sofern sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen – etwa Interaktivität, Verständniskontrolle, Individualisierung, die Möglichkeit Rückfragen zu stellen und eine revisionssichere Dokumentation. Wichtig: Das gilt nur für den theoretischen Teil. Die praktische Übung bei Atemschutz, Absturzsicherung und Chemikalienschutz lässt sich nicht durch E-Learning ersetzen.

Häufige Fragen zur DGUV-Vorschrift-1-Neufassung 2026

Was ändert sich bei der PSA-Beschaffung durch die Neufassung 2026?

PSA muss individuell passen und in ausreichenden Größen/Ausführungen verfügbar sein, Beschäftigte müssen aktiv in die Auswahl einbezogen werden, und die Kosten dürfen nicht auf sie umgelegt werden.

Muss ich als Arbeitgeber die Reinigung der PSA bezahlen?

Ja – die Kostenübernahmepflicht umfasst ausdrücklich auch Wartung, Reinigung, Prüfung und Ersatz, nicht nur die Erstanschaffung.

Reicht eine theoretische Unterweisung für Atemschutzmasken noch aus?

Nein. Für Atemschutz, Absturzsicherung und Chemikalienschutz ist jetzt eine praktische Übung mit nachweisbarer Kompetenzprüfung erforderlich.

Kann ich Unterweisungen komplett online durchführen?

Den theoretischen Teil ja, sofern das E-Learning-Format bestimmte Qualitätskriterien erfüllt. Praktische Übungen bei Atemschutz, Absturzsicherung und Chemikalienschutz müssen weiterhin in Präsenz stattfinden.

Gilt die Neufassung für alle Betriebsgrößen?

Ja, die Pflichten der DGUV Vorschrift 1 gelten grundsätzlich unabhängig von der Betriebsgröße.

In unseren Kategorien PSA gegen Absturz, Handschutz und Erste Hilfe findest du normgerechte Ausrüstung verschiedener Hersteller in unterschiedlichen Größen und Ausführungen.

Zurück zum Blog