Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb? Mit Rechner
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Ab zwei anwesenden Versicherten braucht jeder Betrieb mindestens einen Ersthelfer. Wie viele es bei größeren Betrieben sein müssen, hängt von der Betriebsart ab: 5 Prozent in Verwaltung und Handel, 10 Prozent in allen anderen Betrieben. Der Rechner unten ermittelt die Mindestzahl für deinen Betrieb nach § 26 DGUV Vorschrift 1.
Auf einen Blick
- 2 bis 20 Anwesende: ein Ersthelfer.
- Mehr als 20 Anwesende: 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben (z. B. Handwerk, Produktion, Bau).
- Es zählen die Anwesenden – und die Zahl muss zu jeder Zeit erreicht sein, auch bei Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb.
- Fortbildung: in der Regel alle zwei Jahre.
- Ausbildung: nur bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle.
Ersthelfer-Rechner
Berechnung nach § 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1. Bruchteile werden aufgerundet, weil es sich um eine Mindestzahl handelt. Das Ergebnis ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung.
Wie viele Ersthelfer sind vorgeschrieben?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten einer, darüber 5 oder 10 Prozent. § 26 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 nennt die Mindestzahlen:
| Anwesende Versicherte | Betriebsart | Mindestzahl Ersthelfer |
|---|---|---|
| 2 bis 20 | alle | 1 |
| mehr als 20 | Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 5 % |
| mehr als 20 | sonstige Betriebe | 10 % |
| – | Kindertageseinrichtungen | 1 je Kindergruppe |
| – | Hochschulen | 10 % der Beschäftigten |
Von den Prozentwerten kann nur im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger abgewichen werden. Die DGUV Regel 100-001 nennt dafür zwei Voraussetzungen: ein betriebliches Rettungswesen, das über die Mindestanforderungen hinausgeht, und ein geringeres Gefährdungspotenzial.
Zählen alle Beschäftigten oder nur die Anwesenden?
Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten – und zwar zu jeder Zeit. Die DGUV Regel 100-001 stellt klar, dass die erforderliche Anzahl jederzeit gewährleistet sein muss und Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Schichtdienst einzuplanen sind. In der Praxis heißt das: Wer rechnerisch drei Ersthelfer braucht, sollte mehr als drei ausbilden lassen, damit die Zahl auch in der Spätschicht und in der Urlaubszeit stimmt. Wie groß diese Reserve sein muss, legt die Vorschrift nicht fest – das ergibt sich aus deinem Schicht- und Urlaubsplan.
Außerdem sollen Ersthelfer so im Betrieb verteilt sein, dass bei einem Unfall jemand in der Nähe ist. Bei mehreren Hallen, Etagen oder Baustellen reicht es also nicht, wenn alle Ersthelfer im selben Büro sitzen.
Was gilt auf Baustellen und bei Fremdfirmen?
Ersthelfer müssen nicht aus der eigenen Belegschaft kommen. Arbeiten mehrere Unternehmen in einer Betriebsstätte oder auf einer Baustelle, können sie sich laut DGUV Regel 100-001 über den Einsatz der Ersthelfer absprechen. Wer in einem fremden Betrieb arbeitet, kann in Absprache auf dessen Erste-Hilfe-Organisation zurückgreifen. Wichtig ist, dass die Absprache tatsächlich getroffen wurde – und nicht nur angenommen wird.
Wer darf Ersthelfer sein?
Nur wer bei einer ermächtigten Stelle ausgebildet wurde oder eine passende medizinische Qualifikation hat (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Die Ausbildung ist ein Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten. Nach der DGUV Regel 100-001 gilt außerdem:
- Personen mit sanitäts- oder rettungsdienstlicher Ausbildung und Angehörige von Gesundheitsberufen (z. B. Pflegefachkräfte, medizinische Fachangestellte) können eingesetzt werden.
- Der Erste-Hilfe-Kurs aus der Führerscheinausbildung zählt, wenn er nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Stelle durchgeführt wurde.
- Listen der ermächtigten Stellen gibt es unter bg-qseh.de und dguv.de/erstehilfe.
Wie oft müssen Ersthelfer zur Fortbildung?
In der Regel alle zwei Jahre (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Die Fortbildung umfasst ebenfalls neun Unterrichtseinheiten und kann innerhalb der zwei Jahre in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. Wird die Zweijahresfrist überschritten, ist laut Regel 100-001 in der Regel eine erneute Teilnahme an der Erste-Hilfe-Ausbildung nötig. Der Unternehmer muss sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen lassen.
Arbeitet dein Betrieb mit Gefahrstoffen oder anderen besonderen Risiken, kann eine zusätzliche Aus- und Fortbildung nötig sein, die über den normalen Kurs hinausgeht (§ 26 Abs. 4).
Ab wann braucht man einen Betriebssanitäter?
Ab mehr als 1.500 anwesenden Versicherten in einer Betriebsstätte – auf Baustellen schon ab mehr als 100. § 27 der DGUV Vorschrift 1 nennt drei Fälle: mehr als 1.500 Anwesende in einer Betriebsstätte; mehr als 250 Anwesende, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle Sanitätspersonal erfordern; mehr als 100 Anwesende auf einer Baustelle.
Ersthelfer brauchen Material
Ein Ersthelfer ohne Verbandkasten kann wenig ausrichten. Welche Kastengröße zu deinem Betrieb passt, erklärt unser Ratgeber Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb; was darüber hinaus sinnvoll ist, steht im Beitrag zur Zusatzausstattung. Der Erste-Hilfe-Checker schlägt dir die passende Ausstattung direkt vor.

Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb mit 10 Mitarbeitern?
Einen. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten verlangt § 26 DGUV Vorschrift 1 mindestens einen Ersthelfer – der aber auch bei Urlaub und Krankheit verfügbar sein muss.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Handwerksbetrieb mit 50 Mitarbeitern?
Mindestens fünf, wenn alle 50 gleichzeitig anwesend sind. Für sonstige Betriebe gilt die 10-Prozent-Regel, für Verwaltungs- und Handelsbetriebe wären es 5 Prozent, aufgerundet drei.
Wie oft muss ein Ersthelfer zur Fortbildung?
In der Regel alle zwei Jahre. Die Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und muss bei einer ermächtigten Stelle stattfinden.
Reicht der Erste-Hilfe-Kurs vom Führerschein?
Ja, wenn er nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und von einer von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stelle durchgeführt wurde.
Kann die Fachfirma nebenan unseren Ersthelfer stellen?
Ersthelfer müssen nicht aus der eigenen Belegschaft kommen. Mehrere Unternehmen in einer Betriebsstätte oder auf einer Baustelle können sich absprechen – die Absprache muss aber konkret getroffen sein.
Quellen
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ – § 26 (Ersthelfer), § 27 (Betriebssanitäter)
- DGUV Regel 100-001, Ausgabe Juni 2025, Kapitel 4 – Erläuterungen zu § 26 (Volltext bei der BGN)
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich ist die Fassung der DGUV Vorschrift 1 deines Unfallversicherungsträgers.
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