Atemschutz auswählen: Welche Maske, welcher Filter – und was brauche ich dazu?

Wer Atemschutz kauft, steht vor drei Fragen: Was ist in der Luft? Welches Gerät gehört dazu? Und was gehört noch dazu, damit es wirklich schützt? Dieser Ratgeber führt in dieser Reihenfolge durch – nach der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ (Ausgabe November 2021). Er ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung, sondern hilft, sie vorzubereiten.

Auf einen Blick

  • Zuerst den Schadstoff klären: Partikel (Staub, Rauch, Aerosole), Gase und Dämpfe – oder beides.
  • Bei Sauerstoffmangel hilft kein Filter. Unter 17 Vol.-% Sauerstoff dürfen Filtergeräte nicht eingesetzt werden.
  • Schutzniveau: FFP2 = 10, FFP3 = 30, Halbmaske mit Gasfilter = 30, Vollmaske mit Gas- oder P3-Filter = 400. Je höher, desto höher darf die Belastung über dem Grenzwert liegen.
  • Der Gasfilter richtet sich nach dem Stoff, nicht nach dem Gefühl. Typ (A, B, E, K …) und Klasse stehen auf dem Filter.
  • Ohne dichten Sitz kein Schutz: Bart im Dichtbereich bedeutet, dass die Maske für diese Person nicht geeignet ist.
  • Zum Gerät gehören Passformprüfung, Unterweisung und je nach Gerät eine arbeitsmedizinische Vorsorge.

Was ist in der Luft – Partikel, Gas oder beides?

Das entscheidet, welcher Filter überhaupt in Frage kommt. Die Regel unterscheidet Partikelfilter (gegen feste und flüssige Schwebstoffe wie Stäube, Rauche, Nebel) und Gasfilter (gegen Gase und Dämpfe). Ein Gasfilter hält keine Partikel zurück, ein Partikelfilter keine Gase. Kommen beide vor, braucht das Gerät beides, zum Beispiel einen Kombinationsfilter. Welche Stoffe an Ihrem Arbeitsplatz auftreten, steht in der Gefährdungsbeurteilung und im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes (Abschnitt 8 nennt die empfohlene Schutzausrüstung).

Eine harte Grenze gibt es immer: Atemschutzgeräte mit Filtern schützen nicht bei Sauerstoffmangel. Bei weniger als 17 Vol.-% Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre (bei CO-Filtern weniger als 19 Vol.-%) dürfen sie nicht eingesetzt werden. In Behältern, Silos und engen Räumen ist das besonders wichtig.

Welches Gerät passt: FFP-Maske, Halbmaske oder Vollmaske?

Das Schutzniveau sagt, bis zum Wievielfachen des Grenzwertes ein Gerät ausreichend schützt. Der Begriff hat in der aktuellen Regel das „Vielfache des Grenzwertes“ ersetzt. Die Werte aus Tabelle 2 der Regel:

Gerät Schutzniveau
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 4
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 10
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 30
Halbmaske mit Partikelfilter P3 oder mit Gasfilter 30
Vollmaske mit Partikelfilter P3 oder mit Gasfilter 400

Bei einem Kombinationsfilter betrachtet man den Gas- und den Partikelteil getrennt; es gelten jeweils die Schutzniveaus der beiden Teile. Wichtig: Das Schutzniveau des kompletten Gerätes kann unterhalb der Einsatzgrenzen des Filters liegen und ist in jedem Fall zu berücksichtigen. Gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und bestimmte biologische Arbeitsstoffe ist FFP1 nicht geeignet, FFP2 nur nach Gefährdungsbeurteilung.

Reizen die Schadstoffe auch die Augen, ist laut Regel Augenschutz erforderlich. Zweckmäßig ist dann ein Atemanschluss, der gleichzeitig die Augen schützt, zum Beispiel eine Vollmaske.

Wie lange darf man ein Atemschutzgerät am Stück tragen?

Die Regel nennt Anhaltswerte für die Gebrauchsdauer (GD) und die anschließende Erholungsdauer (ED). Sie gelten für Arbeiten nach Betriebsanweisung, nicht für Notfälle. Die Erholungsdauer ist in jedem Fall einzuhalten. Werte aus Tabelle 21:

Gerät Gebrauchsdauer Erholung je Schicht Gruppe
FFP-Maske ohne Ausatemventil 75 min 30 min 360 min 1
FFP-Maske mit Ausatemventil 150 min 30 min 420 min 1
Halbmaske mit P1/P2-Filter 150 min 30 min 420 min 1
Halbmaske mit P3- oder Gasfilter 135 min 30 min 420 min 2
Halbmaske mit Kombinationsfilter 120 min 30 min 360 min 2
Vollmaske mit P3- oder Gasfilter 120 min 30 min 360 min 2
Vollmaske mit Kombinationsfilter 105 min 30 min 300 min 2

Die letzte Spalte ist die Eingruppierung nach der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 14.2. Was sie bedeutet, steht weiter unten bei „Vorsorge“.

Welcher Gasfilter ist der richtige?

Der Typ richtet sich nach dem Stoff, die Klasse nach der Konzentration. Tabelle 8 der Regel zeigt die wichtigsten Typen mit ihrer Kennfarbe:

Typ Farbe Haupteinsatzbereich
A braun Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt über 65 °C (z. B. Toluol, Xylol)
B grau Anorganische Gase und Dämpfe (z. B. Chlor, Schwefelwasserstoff) – nicht gegen Kohlenstoffmonoxid
E gelb Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff und andere saure Gase
K grün Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate
AX braun Niedrigsiedende organische Verbindungen mit Siedepunkt bis 65 °C
CO schwarz Kohlenstoffmonoxid
NO-P3 blau-weiß Nitrose Gase (z. B. NO, NO₂)
Hg-P3 rot-weiß Quecksilber

Die Klasse (1, 2, 3) gibt die höchstzulässige Einsatzkonzentration vor: bei Geräten ohne Gebläse 0,1 Vol.-% in Klasse 1, 0,5 Vol.-% in Klasse 2 und 1 Vol.-% in Klasse 3. Die Gasfilterklasse beeinflusst nicht das Schutzniveau des Gerätes.

Mehrbereichsfilter wie ABEK decken mehrere Typen in einem Filter ab. Das ist bequem, aber kein Freibrief: Er schützt nicht vor Kohlenstoffmonoxid, nicht vor niedrigsiedenden Stoffen (dafür gibt es AX), nicht vor nitrosen Gasen und nicht bei Sauerstoffmangel. Ob ein Filter für Ihren Stoff passt, entscheidet das Sicherheitsdatenblatt – im Zweifel fragen Sie vor dem Kauf nach.

Wann muss ich einen Gasfilter wechseln?

Spätestens, wenn Sie den Stoff riechen oder schmecken. Gasfilter dürfen laut Regel nicht mehr benutzt werden, sobald die tragende Person den Durchbruch des Schadstoffes durch Geruch oder Geschmack bemerkt. Das kann unter ungünstigen Bedingungen schon nach wenigen Minuten der Fall sein. Ist der Durchbruch nicht wahrnehmbar, muss der Betrieb einen Zeitpunkt für den Filterwechsel festlegen; allgemein gültige Richtwerte für die Gebrauchsdauer gibt es nicht, weil sie von Stoff, Konzentration, Luftfeuchte und Atemleistung abhängt.

Wiederverwenden ist nur eingeschränkt erlaubt: geeignete Filter müssen luftdicht von der Umgebung abgeschlossen gelagert werden, höchstens 6 Monate ab dem ersten Gebrauch. Einsatzdatum, Gebrauchsdauer und Schadstoff sind aufzuzeichnen, und ein Filter darf nicht gegen eine andere Stoffgruppe wiederverwendet werden. Nach Ablauf der Lagerfrist ist jeder Filter der Benutzung zu entziehen, auch ungebraucht.

Warum ist der dichte Sitz so wichtig?

Passt der Atemanschluss nicht, schützt das Gerät nicht wirksam. Deshalb muss bei geschlossenen Atemanschlüssen (FFP-Masken, Halb- und Vollmasken) die Passform vor dem erstmaligen Gebrauch unter Anleitung einer dafür ausgebildeten Person überprüft werden. Bartstoppeln, Bart, Koteletten, tiefe Narben, Piercings oder tief liegende Haaransätze können die Dichtlinie unterbrechen. Dann ist dieser Atemanschluss für diese Person nicht geeignet. Brillen mit Bügeln können für Atemschutz ungeeignet sein: Bei Vollmasken unterbricht der Bügel die Dichtlinie, deshalb können besondere Sehhilfen wie Maskenbrillen nötig werden.

Muss ich zur Vorsorge – und wer unterweist?

Das hängt von der Gruppe nach AMR 14.2 ab (siehe Tabelle oben). Für Geräte der Gruppe 1 muss der Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge anbieten, für Geräte der Gruppen 2 und 3 ist eine Pflichtvorsorge erforderlich. Das betrifft laut Tabelle 21 zum Beispiel Halbmasken mit P3- oder Gasfilter und Vollmasken. Die erste Vorsorge ist innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit zu veranlassen oder anzubieten. Als Grundlage für ärztliche Untersuchungen nennt die Regel den DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“.

Unterweisung: Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz sind im DGUV Grundsatz 312-190 geregelt. Die Betriebsanweisung gehört dazu.

Was brauche ich alles? Die Checkliste

  • Gefährdungsbeurteilung: Stoff, Konzentration, Dauer, Sauerstoffgehalt, Arbeitsschwere.
  • Passender Atemanschluss in der richtigen Größe – und ein Gesicht, das dicht abschließt (kein Bart im Dichtbereich).
  • Passformprüfung vor dem ersten Gebrauch.
  • Passender Filter nach Stoff und Klasse, dazu Ersatzfilter.
  • Geeignete Aufbewahrung: sauber, trocken, luftdicht für Filter; Lagerfristen beachten.
  • Unterweisung und Betriebsanweisung.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend der Gruppe.
  • Augenschutz, falls der Schadstoff die Augen reizt (oder eine Vollmaske).
  • Dokumentation der Einsätze, wenn Filter wiederverwendet werden.

Was gibt es dazu bei uns?

Wir führen bewusst nur wenige Geräte, die sich klar zuordnen lassen:

Weitere Hilfe zur Auswahl für Ihren Stoff gibt Ihre Gefährdungsbeurteilung. Was die FFP-Klassen unterscheiden, erklärt unser Ratgeber FFP2 oder FFP3?; Tragedauer und Wiederverwendung stehen im Ratgeber Nutzungsdauer und Wiederverwendung.

Häufige Fragen

Welchen Atemschutz brauche ich für Staub?

Für Stäube kommen Partikelfilter in Frage: FFP2 (Schutzniveau 10) oder FFP3 (Schutzniveau 30), alternativ eine Halbmaske mit P3-Filter. Welche Klasse nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; bei CMR-Stoffen und bestimmten biologischen Arbeitsstoffen gelten Einschränkungen (FFP2 dort nur nach Gefährdungsbeurteilung).

Reicht ein ABEK-Filter für alles?

Nein. ABEK deckt mehrere Gruppen ab, aber nicht Kohlenstoffmonoxid, nicht niedrigsiedende Stoffe (AX), nicht nitrose Gase oder Quecksilber und nicht bei Sauerstoffmangel. Ob er für Ihren Stoff passt, entscheidet das Sicherheitsdatenblatt.

Woran erkenne ich, dass der Gasfilter erschöpft ist?

Spätestens, wenn Sie den Stoff riechen oder schmecken. Weil nicht jeder Stoff wahrnehmbar ist, muss der Betrieb zusätzlich einen Wechselzeitpunkt festlegen.

Darf ich mit Bart eine Maske tragen?

Nicht bei geschlossenen Atemanschlüssen, wenn der Bart die Dichtlinie unterbricht. Dann ist der Atemanschluss für diese Person nicht geeignet.

Ist für Atemschutz eine ärztliche Vorsorge nötig?

Je nach Gerät: Für FFP-Masken und Halbmasken mit P1/P2-Filter ist laut Eingruppierung (Gruppe 1) eine Angebotsvorsorge anzubieten, für Halbmasken mit P3- oder Gasfilter und für Vollmasken (Gruppe 2) ist eine Pflichtvorsorge erforderlich.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind die Herstellerinformation des jeweiligen Gerätes, das Sicherheitsdatenblatt des Stoffes und die Vorgaben deines Unfallversicherungsträgers.

Welche Schutzausrüstung dein Betrieb insgesamt braucht, zeigt der PSA-Checker. Fragen zur Auswahl? Schreib an info@seculiq.de – Tom Zentgraf ist Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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